Lange wurde in Bayern verhandelt, jetzt soll sie kommen: Die Solarpflicht bei gewerblichen Neubauten
Einige Bundesländer haben bereits eigene Gesetzesvorhaben auf dem Weg gebracht oder längst Gesetze beschlossen. Nun zieht die Landesregierung in München nach. Ab dem 01. Januar 2023 soll jeder Neubau, das gewerblich genutzt wird, mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden. Bayern verfolgt damit ein ehrgeiziges Ziel – nämlich die Klimaneutralität im Freistaat bereits im Jahr 2040 zu erreichen und somit klimapolitischer Spitzenreiter in Deutschland zu werden.
Somit soll der Ausbau von Photovoltaik im „Sonnenland Bayern“ forciert werden. Die Landesregierung plant hierbei „die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erleichtern, in dem die Bedeutung des Klimaschutzes im Rahmen der zu treffenden Abwägungsentscheidungen gestärkt wird.“ Quelle: Pressemitteilung der bayerisches Landesregierung vom 28. Juni 2022. So soll die durch Photovoltaik erzeugter Strom bis 2030 verdreifacht werden.
Wir von RMPV begrüßen diese Entscheidung. Erfahrungsgemäß haben sich nämlich viele Unternehmen, die in Bayern einen gewerblich genutzten Neubau planen oder ein Industriegebäude besitzen, bereits über die Möglichkeiten CO2-neutraler Stromerzeugung informiert. Dabei denken die meisten in erster Linie an eine Photovoltaik-Anlage nach. Die Herausforderungen, denen sich ein Gewerbeunternehmen in der Vergangenheit hierbei stellen musste, schreckten die meisten vor der Installation einer Solaranlage ab. Aus eben diesem Grund gründeten wir das Unternehmen RMPV.
Durch das aktuelle Gesetzesvorhaben aus München sowie die zukünftigen Pläne der Bundes- und Landesregierungen fühlen wir uns in unserer Vision bestärkt: Jede mögliche Gewerbefläche in Deutschland mit einer Photovoltaik-Anlage auszustatten.